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Neuerungen im Deutschen Patent- und Markenamt

Vom Bundestag ist am 27. Juni 2013 das Patentnovellierungsgesetz beschlossen worden.

Dieses hat auch den Bundesrat passiert und wird im Frühjahr 2014 in Kraft treten. Wesentliche Neuerungen sind dabei folgende:

  • Der Recherchebericht bei Patentrecherchen wird um eine vorläufige Einschätzung der Schutzfähigkeit des Anmeldegegenstands erweitert. Dadurch soll der Anmelder eine bessere Grundlage für die Entscheidung hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens erhalten. Es wird vermutlich zu einer Erhöhung der Recherchegebühr um € 50,00 kommen.
  • Die Einspruchsfrist gegen deutsche Patente wird von drei auf neun Monate verlängert, und ist damit genauso lang wie vor dem Europäischen Patentamt.
  • Ab Herbst 2013 soll im Deutschen Patent- und Markenamt dann auch die Online-Akteneinsicht stufenweise in sämtlichen elektronisch geführten Schutzrechtsakten möglich sein./li>
Weiterhin tritt Anfang 2014 „Das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes …“ in Kraft.
  • Das Geschmacksmuster wird zukünftig eingetragenes Design heißen. Das Geschmacksmustergesetz wird dann „Designgesetz“ heißen.
  • Ein Geschmacksmuster kann dann auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt auf Antrag für nichtig erklärt werden. Bisher war dies nur im Wege der Feststellungsklage vor den Landgerichten möglich.

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