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Die Rechtsprechung zu Software-Patenten hat sich in den letzten Jahren gefestigt.
Die Diskussionen über ein einheitliches EU-Patent dauern nun schon seit 40 Jahren an.
Das einheitliche europäische Patent soll im Jahr 2015 in Kraft treten.
Für alle seit dem 1. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen wird im Rahmen der Recherche bereits eine vorläufige, nicht verbindliche Stellungnahme erstellt.
Vom US-Patentamt ist für Apple das US-Patent US 7,479,949 erteilt worden.
Entscheidung G 1/15 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes
Technische Ideen können durch technische Schutzrechte gegen Nachahmung geschützt werden. Während das Gebrauchsmuster eher für kleinere Erfindungen gedacht ist, bietet das Patent einen 20jährigen Schutz für wirtschaftlich interessante Ideen.
Gemäß einer neuen Regel 44a) des Europäischen Patentübereinkommens wird für alle ab dem 01. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen eine erweiterte Recherche erstellt.
Das Europäische Patentamt verzeichnet für das Jahr 2013 einen neuen Anmelderekord mit insgesamt 265.000 Anmeldungen
Zum 1. April 2010 hat das Europäische Patentamt die Prüfungsrichtlinien in einigen wesentlichen Details verändert.