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Einheitliches europäisches Patent - Fortsetzung

Das einheitliche europäische Patent soll im Jahr 2015 in Kraft treten.

Das einheitliche europäische Patent soll im Jahr 2015 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wird es möglich sein, in zur Erteilung anstehenden europäischen Patentanmeldungen die EU (ohne Spanien und Italien) als Ganzes, also als eine Benennung anzukreuzen. Nach Prüfung der europäischen Patentanmeldung durch das Europäische Patentamt kann die Nationalisierung für gegenwärtig 25 EU-Länder somit in einem Schritt vollzogen werden. Die Vorlage des europäischen Patentes in deutscher Sprache einschließlich der Übersetzung der Ansprüche in die französische und englische Sprache reicht dafür aus. Übersetzungen in den einzelnen Ländern sind nicht notwendig, dadurch wird sich eine wesentliche Kostenreduzierung bei der Beantragung von Patentschutz für Europa ergeben. Alternativ können wie bisher einzelne Länder benannt werden. Für die nicht erfassten Staaten Spanien, Italien, Schweiz, Norwegen und Türkei bleibt dies die einzige Option.

Die Patentanwälte unserer Kanzlei sind vor dem Europäischen Patentamt zugelassen, so dass wir die einheitlichen europäischen Patente in Zukunft für Sie anmelden und vertreten können.

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