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EU-Patent und EU-Patentgericht

Die Diskussionen über ein einheitliches EU-Patent dauern nun schon seit 40 Jahren an.

Die Diskussionen über ein einheitliches EU-Patent dauern nun schon seit 40 Jahren an. Im Gegensatz zu den einheitlichen EU-Marken und EU-Geschmacksmustern gibt es bisher nur das europäische Patent, das einheitlich vom Europäischen Patentamt erteilt wird, danach jedoch noch in ein Bündel nationaler Patente zerfällt.

In den letzten Jahren wurde vor allem um die Frage der Sitze und Zuständigkeiten der Patentgerichte gerungen. Nachdem mit den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch und der Verwaltung der Patentanmeldungen durch das Europäische Patentamt in München Einigkeit zu bestehen scheint, war anlässlich des EU-Gipfels am 29. Juni 2012 die offene Frage des Sitzes des Patentgerichts gelöst worden. Die Regierungschefs hatten sich auf Paris mit Nebenstellen in München und London geeinigt.

Welche Zuständigkeiten die Nebenstellen haben sollen, ist dabei völlig unklar. Auf dem Gipfel waren auch einige Artikel des geplanten Verordnungsentwurfes wieder gestrichen worden, obwohl vorher wohl Einigkeit bestand, keine änderungen mehr zuzulassen. Es bleibt abzuwarten, wie die politische Entscheidungsfindung in diesem Bereich weitergeht.

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