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Nationaler Geschmacksmusterschutz

Geschmacksmuster können auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für eine maximale Laufzeit von 25 Jahren angemeldet werden.

Geschmacksmuster können auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für eine maximale Laufzeit von 25 Jahren angemeldet werden. Interessant ist insbesondere die Möglichkeit, bis zu 100 Muster in einer Sammelanmeldung kostengünstig gegen Nachahmung zu schützen. Bisher hat es sich bei den Mustern um ähnliche Muster aus ein und derselben beim Amt eingerichteten Warenklasse zu handeln. In einem aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums ist davon die Rede, dass diese Klassenbeschränkung wegfallen soll, also auch bis zu 100 voneinander sehr verschiedene Gegenstände in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden können. Dadurch ergeben sich Kostensenkungen.

Insofern hier eine Änderung der Gesetzeslage eintritt, informieren wir Sie.

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