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Einladung zum 22. OPMF zum Sortenschutzrecht

Gemeinsam mit der Handwerkskammer Oldenburg und der Industrie- und Handelskammer Oldenburg laden wir Sie zum 22. Oldenburger Patent- und Markenforum ein:

Das Sortenschutzrecht

19. März 2020, 16:00 Uhr (verschoben)
in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Mars-la-Tour-Straße 1-13, 26121 Oldenburg.

Einleitung:
Herr Patentanwalt Matthias Jabbusch, LL.M.
Referentin:
Frau Dr. Beate Rücker, Bundessortenamt
Praktische Hinweise:
Herr Willi Thiel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Auch im Oldenburger Land entwickeln Züchter Pflanzen, beispielsweise Blumen, Gehölze und landwirtschaftliche Pflanzen. Zu derartigen Pflanzen können mit den herkömmlichen Schutzrechten Marke, Patent oder Gebrauchsmuster nur hilfsweise Gegenstände geschützt werden. So kann mit Hilfe eines Gebrauchsmusters der Schutz für einen Pflanzentopf ausgebildet werden, während die Namen von Pflanzen durch Marken geschützt werden können. Ein Schutz für die gezüchtete Pflanze ist mit diesen Schutzrechten aber nicht selbst ausbildbar. Pflanzen sind sogar vom Patentschutz gesetzlich ausgeschlossen. Daher wurde für Pflanzenzüchtungen ein separates Schutzrecht, das Sortenschutzrecht entwickelt. Dieses stellt einen Schutz bereit für eine Pflanzensorte, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist.

Unterscheidbarkeit und auch Neuheit meinen dabei einen Unterschied in wenigstens einem maßgebenden Merkmal der Pflanzenzüchtung von anderen bereits bekannten Pflanzenzüchtungen. Mit Homogenität wird die Einheitlichkeit der Pflanzensorte gemeint. Beständigkeit liegt für eine Pflanzensorte dann vor, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung unverändert bleibt.

Mit einem derart begründeten Sortenschutz kann für den Züchter ein Schutz geschaffen werden, der den langwierigen Prozess der Züchtung neu entdeckter oder neu gezüchteter Pflanzensorten absichert. Mit dem Sortenschutzrecht kann der Züchter Lizenzen vergeben, so dass sich der Prozess der Züchtung amortisieren kann. Der Sortenschutz in Deutschland dauert bis zum Ende des 25., bei Hopfen-, Kartoffel-, Rebe- und Baumarten bis zum Ende des 30. auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.

Der Vortrag erläutert das Sortenschutzrecht insbesondere aus der Sicht des dafür in Deutschland vorgesehenen Amtes in Hannover.

Anmeldungen nehmen die Kammern sowie wir gerne entgegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, jedoch bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Anmeldung mit beigefügtem Antwortbogen bis zum 12. März 2020.

Download des Antwortbogens

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