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Änderungen im Europäischen Patentübereinkommen

Gemäß einer neuen Regel 44a) des Europäischen Patentübereinkommens wird für alle ab dem 01. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen eine erweiterte Recherche erstellt.

Gemäß einer neuen Regel 44a) des Europäischen Patentübereinkommens wird für alle ab dem 01. Juli 2005 eingereichten Patentanmeldungen eine erweiterte Recherche erstellt. Neben der bisher bekannten reinen Auflistung der Druckschriften enthält der Recherchenbericht dann eine fundierte Stellungnahme. Diese soll eine bessere Entscheidungsbasis für den Anmelder bereitstellen. Im Zusammenhang damit wird auch die Recherchengebühr angehoben und die nachfolgend gegebenenfalls zu entrichtende Prüfungsgebühr etwas ermäßigt.

Einige weitere Änderungen betreffen eine Erhöhung der Anmeldegebühr, der Weiterbehandlungsgebühr und eine Abschaffung der Möglichkeit zur Fristverlängerung auf die Mitteilung (Regel 51(6) EPÜ) des Europäischen Patentamtes zu der Fassung, mit der die Erteilung des Patentes vorgesehen ist.

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