WICHTIG:

Auch in Zeiten der Corona-Krise stehen wir Ihnen für telefonische Beratungen, Videokonferenzen oder nach Absprache auch für Einzelgespräche gerne zur Verfügung.

Brexit und EU-Marken und EU-Geschmacksmuster

Ende März 2019 wird nach derzeitigem Kenntnisstand Großbritannien aus der EU austreten

EU-Marken und EU-Geschmacksmuster gelten EU-weit und daher bisher auch für Großbritannien, nach einem Austritt von Großbritannien jedoch dort nicht mehr.
Bisher ist allgemein davon ausgegangen worden, dass es eine Überleitungsregelung oder Umwandlungsmöglichkeit für Inhaber von EU-Marken geben wird. Eine Umsetzung oder Initiierung solcher Gesetzesvorhaben ist bisher noch nicht zu beobachten. Falls Sie in Großbritannien tätig sind und sicherstellen wollen, dass nicht möglicherweise Ihr Markenschutz in Großbritannien entfällt oder Marken-Grabber in eine möglicherweise entstehende gesetzliche Lücke stoßen, könnte es daher sinnvoll sein, vorsichtshalber zusätzliche Markenrechte in Großbritannien zu sichern, sei es als nationale Markenanmeldung oder als nationale Benennung innerhalb einer bestehenden internationalen Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie hier gerne.


Darstellung