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Einladung zum 17. OPMF zum Patentrecht am 7. November 2017

Gemeinsam mit der Handwerkskammer Oldenburg und der Industrie- und Handelskammer Oldenburg laden wir Sie zum 17. Oldenburger Patent- und Markenforum ein.


Besichtigungsverfahren zur Beweisermittlung beim Patentverletzer

7. November 2017, 16:00 Uhr
in der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer,
Moslestraße 6, 26122 Oldenburg


Referentin:
Frau Ulrike Voß, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf


Es gibt Fälle, in denen die vermutete Patentverletzung nicht durch Testkäufe vollständig nachvollzogen und bewiesen werden kann. Daher gibt es die Möglichkeit, in einem selbständigen Beweisverfahren (ohne Beteiligung des vermeintlichen Patentverletzers) eine „Besichtigungsverfügung“ zu erwirken, mit der der vermeintliche Patentverletzer dazu gezwungen wird, eine Besichtigung der vermutlich patentverletzenden Maschine oder des patentverletzenden Verfahrens in seinen Räumen zu dulden und/oder Unterlagen dazu herauszugeben. Die einzelnen Besichtigungshandlungen sind gegenüber dem Gericht genau zu bezeichnen. Die Besichtigung kann bei Widerstand des vermutlichen Patentverletzers mit Hilfe von Gerichtsvollziehern durchgesetzt werden.

Dieses Besichtigungsverfahren ist ganz wesentlich von den Düsseldorfer Gerichten und deren Rechtsprechung entwickelt und geprägt worden. Eine explizite gesetzliche Grundlage ist dann in der Form des § 140 c PatG geschaffen worden. Umso mehr freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Frau Ulrike Voß, für diesen Vortrag in Oldenburg zu gewinnen.

Anmeldungen nehmen die Kammern sowie wir gerne e ntgegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, jedoch bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Anmeldung mit beigefügtem Antwortbogen bis zum 27. Oktober 2017.

Download des Antwortbogens.

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