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Start des einheitlichen Patentgerichts noch im Jahr 2017?

Es ist seit längerem die Schaffung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung in der politischen Diskussion

Dieses sollte drei Monate nach der Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) durch mindestens 13 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien, in Kraft treten. Nach dem Brexit schien dieses Übereinkommen auf die lange Bank geschoben zu sein. Die britische Regierung hat jetzt jedoch angekündigt, das EPGÜ so rasch wie möglich zu ratifizieren und hat auch bereits erste Schritte unternommen. Zuletzt wurde eine Ratifizierung im April 2017 angekündigt. Nach dem Stand der derzeitigen Ratifizierungen durch die Mitgliedsstaaten könnte daher eine Benennung von europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung Ende des Jahres 2017 mit knapp 20 teilnehmenden Staaten möglich werden.

Alle europäischen Patente, auch die bestehenden europäische Patente, werden durch das EPGÜ erfasst, so dass es möglich wird, einheitliche Nichtigkeitsklagen gegen alte europäische Patente zu erheben. Um dies auszuschließen sind sogenannte opt-out-Erklärungen möglich und auch dringend anzuraten. Damit werden die bestehenden europäischen Patente dieser neuen (und vermutlich teuren) Zuständigkeit in Nichtigkeitssachen entzogen.

Grundsätzlich stellt das so entstehende europäische Patent mit einheitlicher Wirkung eine attraktive Möglichkeit dar, einen Patentschutz für eine Vielzahl von Ländern innerhalb der europäischen Union (+ Großbritannien) für den Preis der Jahresgebühren von bisher vier Ländern zu erhalten.

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