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Aus HABM wird EUIPO

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wird gemäß den neuen EU-Rechtsvorschriften mit Wirkung zum 23. März 2016 in „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ (EUIPO) umbenannt.

Weiterhin werden die Gemeinschaftsmarken künftig „Unionsmarken“ heißen. Im Rahmen der Änderungsverordnung ändern sich auch die an das EUIPO zu entrichtenden Gebühren. In der Anmeldegebühr sind nicht mehr automatisch drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse ist eine zusätzliche Gebühr von € 50,00 und für die dritte und jede weitere Klasse ist eine zusätzliche Gebühr von € 150,00 zu entrichten (bisher erst ab der vierten Klasse € 150,00). Die Verlängerungsgebühren entsprechen künftig diesen Anmeldegebühren, sind also auch ab der zweiten Klasse klassenabhängig. Die Verlängerungsgebühren haben sich dabei effektiv um etwa 20 % ermäßigt.

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