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Neues Designgesetz in Deutschland

Im Jahr 2014 wurde die Fassung des neuen Designgesetzes bekannt gemacht. Während bis dahin sowohl in Deutschland als auch bei EU-weit geltenden Gemeinschaftsgeschmacksmustern von „Geschmacksmuster“ gesprochen wurde ...

Eine Neuerung ist mit dem Designgesetz insbesondere insofern eingetreten, als die Löschung von eingetragenen Designs nicht mehr als eigenständige Klage vor den Landgerichten erfolgt, sondern vor den Landgerichten nur als Widerklage im Verletzungsverfahren erfolgen kann oder ansonsten durch ein Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt.

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