WICHTIG:

Auch in Zeiten der Corona-Krise stehen wir Ihnen für telefonische Beratungen, Videokonferenzen oder nach Absprache auch für Einzelgespräche gerne zur Verfügung.

Internationale Geschmacksmuster, hier: USA, Japan

Bei dem internationalen Büro WIPO in der Schweiz kann nach Durchführung einer nationalen bzw. EU-Geschmacksmusteranmeldung eine Erstreckung in andere Länder preisgünstig beantragt werden.

Hintergrund ist ein jahrzehntealtes Abkommen, das Haager Musterabkommen. Diesem Abkommen sind jetzt Japan und die Vereinigten Staaten beigetreten, so dass das Erreichen von Geschmacks-musterschutz in diesen beiden Ländern preiswerter wird.

Darstellung