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Gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten.

In Deutschland sind zum 01. Januar 2014 Änderungen am Geschmacksmustergesetz in Kraft getreten.

Der Begriff „Geschmacksmuster“ wird durch „eingetragenes Design“ ersetzt. Wesentliche Änderung ist, dass jetzt in einer Design-Sammelanmeldung voneinander verschiedene Gegenstände aufgenommen werden können. Es sind nicht länger separate Designanmeldungen nötig, so dass hier Kostenvorteile eintreten.

Bei deutschen Patenten wird seit Jahresanfang 2014 die längere Einspruchsfrist von 9 Monaten praktiziert. In deutsche Patentanmeldungen und Patente kann zudem eine elektronische Akteneinsicht durchgeführt werden. Nach und nach werden hier sämtliche Patentakten eingelesen.

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