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Auch in Zeiten der Corona-Krise stehen wir Ihnen für telefonische Beratungen, Videokonferenzen oder nach Absprache auch für Einzelgespräche gerne zur Verfügung.

Eingetragenes Design, Geschmacksmuster, Designgesetz

Mit einem Geschmacksmuster können ästhetische Formschöpfungen, insbesondere Designs von Gebrauchsgegenständen geschützt werden. Dies kann entweder mit einem deutschen eingetragenen Design oder mit einem EU-weit geltenden Geschmacksmuster erfolgen, wobei die Laufzeit 20 bzw. 25 Jahre beträgt. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes über die gesamte Laufzeit, muss alle 5 Jahre eine Verlängerungsgebühr eingezahlt werden.

Das Geschmacksmuster bzw. das eingetragene Design wird bei der Eintragung nicht geprüft. Bei einer Klage vor einem Landgericht auf Verletzung des Geschmacksmusters kann sich der vermeintliche Verletzer jedoch darauf berufen, dass das Geschmacksmuster am Anmeldetag nicht neu war und keine besondere designerische Leistung darstellt (nicht eigentümlich ist). Der vermeintliche Verletzer muss hierfür Nachweise erbringen, das bereits vor dem Anmeldetag identische oder ähnliche Muster existierten.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zu Geschmacksmustern.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auch in den Unterlagen der Vorträge, die im Rahmen des Oldenburger Patent- und Markenforums (OPMF.de) gehalten wurden:

Design- und Rechtsschutz - Kunst oder Gebrauchsgegenstand? von Herrn Rachow http://www.opmf.de/download/Präsentation_19.03.2012_Oldenburg.pdf.

Gutes Design braucht Schutz! von Herrn Siekmann und Herrn Jabbusch http://www.opmf.de/download/14.OPMF am 24.5.2016 Design.pdf.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Fragen des Geschmacksmusterrechts. Wir haben eine Vielzahl von Geschmacksmustern angemeldet und zur Eintragung gebracht und verfügen über gute Erfahrungen in Geschmacksmusterlöschungsverfahren. Ebenso waren wir an einer Vielzahl von Streitigkeiten um Geschmacksmusterverletzungen beteiligt. Wir beraten Sie gerne in unseren Büros in Bremen, Hannover und Oldenburg oder auch in Ihrem Unternehmen. Alternativ beraten wir Sie natürlich ebenfalls auch per Telefon oder per E-Mail.

Wenn Sie wissen wollen, bei wie vielen Geschmacksmustern unsere Kanzlei in den Datenbanken Deutschen Patent- und Markenamtes als Vertreter geführt wird, klicken Sie hier und geben Sie unter Expertenrecherche folgendes ein: VTR = Jabbusch.

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