Auch in Zeiten der Corona-Krise stehen wir Ihnen für telefonische Beratungen, Videokonferenzen oder nach Absprache auch für Einzelgespräche gerne zur Verfügung.
Wie bereits mehrfach berichtet wird das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung eingeführt. Hierzu hatten wir auch in der Vergangenheit schon informiert und verweisen insofern auf unsere Webseite ...
Nachdem es bereits eine EU-Marke und ein EU-Design gibt, die beide vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum in Alicante verwaltet werden, sollte auch ein EU-weit geltendes, einheitliches und insgesamt günstigeres (im Vergleich zu einer Mehrzahl nationaler Patente) EU-Patent geschaffen werden.
Die Diskussionen über ein einheitliches EU-Patent dauern nun schon seit 40 Jahren an.
Das Europäische Patentamt verzeichnet für das Jahr 2013 einen neuen Anmelderekord mit insgesamt 265.000 Anmeldungen
Die Verordnungen zum Einheitspatent werden zusammen mit dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) in Kraft treten.
Für alle ab dem 1. März 2015 eingereichten europäischen Patentanmeldungen kann gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ein Antrag auf Gültigerklärung in Marokko erwirkt werden.
Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich dieses ratifiziert haben.
Das Europäische Parlament hat den Richtlinienvorschlag der Kommission der EU...
Am 01. Januar 2005 treten ein neuer § 123a des Patentgesetzes und ein neuer § 91a des Markengesetzes in Kraft.
Im April 2005 hat der Kollege Wasiljeff in Bremen eine Kanzlei gegründet und sich unserer Sozietät angeschlossen.