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Unionsmarken und Brexit

Unionsmarken und auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten EU-weit und damit auch in Großbritannien.

Falls der Austritt von Großbritannien ohne ein Austrittsabkommen erfolgen sollte, besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Schutzrechte ihre Gültigkeit und Wirksamkeit in Großbritannien verlieren werden und sich die Verordnungen über die Schutzrechte nur noch auf die der Europäischen Union angehörigen Mitgliedsstaaten beziehen. Dies ist jedoch relativ unwahrscheinlich.


Es wird mit einem Austrittsabkommen zu rechnen sein und die realistischste Lösung sieht nach unserer Auffassung so aus, dass Großbritannien aus der Unionsmarke ausscheidet, jedoch eine Möglichkeit geschaffen wird, die Unionsmarke mit ihren Anmeldedaten und Wirkungen in eine nationale britische Marke umzuwandeln. Eventuell erfolgt dies sogar in einem automatischen Akt.

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